Erbfolge ohne Kinder

Hatte der Erblasser keine Kinder, so erben die Erben zweiter Ordnung, also die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, § 1925 BGB). Dabei erben die Eltern den Nachlass zu gleichen Teilen (§ 1925 Abs. 2 BGB). Ist ein Elternteil bereits verstorben, so erben die Geschwister des Erblassers die Hälfte des verstorbenen Elternteils ebenfalls zu gleichen Teilen (§ 1925 Abs. 3). Gibt es keine Erben zweiter Ordnung, so erben die der dritten Ordnung. Gleiches gilt für die weiteren Ordnungen (§ 1930 BGB). Sind keine Verwandten vorhanden, so erbt als letztes der Staat (§ 1936 BGB).