Patchwork Familien existieren in vielen verschiedenen Formen. Bei der Erbfolge ist immer der einzelne Erblasser zu betrachten und von diesem aus die Erbfolge zu ermitteln. So können Erbfolgen auch aus komplexen Familienkonstellationen korrekt ermittelt werden. Stiefkinder werden nicht automatisch zu Erben, sondern müssen im Testament bedacht werden. Adoptivkinder werden hingegen grundsätzlich wie leibliche Abkömmlinge behandelt (§§ 1754, 1770 BGB). In Berliner Testamenten können die jeweiligen Stiefkinder ebenfalls bedacht werden.