Erbfolge bei Berliner Testament

Beim sogenannten Berliner Testament setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig zu Erben ein und anschließend die eigenen Abkömmlinge. Auf diesem Weg konkurriert der hinterbleibende Ehegatte nicht mit den eigenen Kindern um das Familienvermögen. Beim Berliner Testament gibt es eine Einheits- und eine Trennungslösung. Bei ersterer wird der hinterbleibende Ehegatte zum Vollerben eingesetzt, bei zweiterer zum Vorerben.